Die Rache und Vergeltung war bei den Germanen ein Teil der Rechtspflege. Wurde ein naher Verwandter ermordet, so musste dessen Tod gerächt werden. Von einem Mann wurde dies erwartet und gehörte zu seiner Pflicht. Auch die Frauen waren teilweise von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen. Im germanischen Recht gab es den Begriff des "Einsperrens" im Gegensatz zum heutigen Recht nicht.
Hatte jemand gemordet, so konnte er auf einem Thing angeklagt und verurteilt werden. Wenn die Familie des gemordeten damit einverstanden war, dann konnten sich die Parteien auch auf einen "Vergleich" einigen. In so einem Fall wurde dann ein "Wehrgeld" an die Familie gezahlt. Bei Ehebruch war es durchaus üblich, dass der Verurteilte durch das Urteil, welches auf dem Thing gesprochen wurde, "Geächtet" wurde. Er oder Sie musste dann für drei Jahre in die Ächtung und somit das Land verlassen. Den Germanen war die Gastfreundschaft eine der höchsten Tugenden. Einem geächteten durfte jedoch keine Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. Eine weitere Strafe für den Ehebruch war auch das "bußlose Erschlagen" des auf frischer Tat ertappten. Die durch diesen Totschlag geschädigte Familie konnte wiederum auf dem Thing ihr Recht einfordern (Wehrgeld) kam es zu keiner Einigung, konnte die Familie den Täter suchen und sich ebenfalls rächen.
Wurde jemand zu einer Ächtung verurteilt, so musste er sich auf dem Thing schuldig bekennen. Ein geächteter, der trotz Urteil nicht außer Landes ging, verfiel der lebenslangen Ächtung. Wenn der Täter auf den Thing seine Tat nicht zugab, obwohl er beispielsweise bei dem Mord beobachtet wurde, dann war es "Meuchelmord". Auf dieses Urteil folgte dann die Todesstrafe. Eine Todesstrafe konnten nur Priester aussprechen.
Wie Tacitus berichtet, wurden für die verschiedenen Vergehen auch unterschiedliche Todesarten gewählt:
Verräter und Überläufer hängt man an Bäumen auf: Feiglinge, Fahnenflüchtige und wiedernatürlich Unzüchtige versenkt man in Sumpf und Morast, wobei man noch Flechtwerk darüber wirft.
Aufhängen war ein Opfer an Odin (Hangatyr= Gott der Gehenkten). Die Mooropfer waren Frigg geweiht.
[Quellen: Wolfgang Golther, Geza von Nemenyi)
Viele Grüße Ansuz
"Man erlangt die Erleuchtung nicht, indem man sich das Licht vergegenwärtigt, sondern indem man die Dunkelheit erforscht." (CG Jung)
danke für deinen Eintrag. Ich finde, die alten Strafen waren wesentlich roher als heutzutage, erst recht, wenn man sich die Prinzipien der alten Germanen vor Augen hält. Etwas verwirrend ist allerdings dann wieder die Sache mit dem Ehebruch und dem direkten Totschlag...Da sollte man sich doch schon überlegen, was man tut. Was mich noch interessieren würde, was bei kleineren Verbrechen wie z.B. Diebstahl passierte? Ich könnte mir vorstellen, dass wenn man für den Schaden nicht aufkommen konnte, eine Art "Pflichtdienst" abgerichtet werden musste, um die Sache wieder gut zu machen. Vielleicht finde ich da noch was .
Schönen Gruß Laerd
Let the world hear these words once more: "Save us, oh Lord, from the wrath of the norsemen!"
In Antwort auf: Etwas verwirrend ist allerdings dann wieder die Sache mit dem Ehebruch und dem direkten Totschlag...
Nun, da ging es mir ganz ähnlich wie Dir. allerdings bin ich dann zu der Überlegung gekommen, dass der direkte Totschlag vermutlich für "Inflagranti" stand. Das ist wohl auch der Moment, der symptomatisch für das plötzliche Ableben des Nebenbuhlers ist
Ich hoffe, dass Du noch etwas zu den kleineren Vergehen auftreiben kannst, das würde mich ebenfalls sehr interessieren.
Liebe Grüße Ansuz
"Man erlangt die Erleuchtung nicht, indem man sich das Licht vergegenwärtigt, sondern indem man die Dunkelheit erforscht." (CG Jung)
beim lesen Deines Beitrags kam mir das Gefühl, dass das Rechtsverständnis der Germanen vielmehr auf die Ehre und die Gefühle der Betroffenen ausgerichtet war als Heute. Ich kann so eine Selbstjustiz natürlich nicht gutheißen (in heutiger Zeit, da die Mensch einfach berechnender mit dieser Möglichkeit umgehen würden), aber ich kann mir vorstellen, dass bei diesen Gesetzen oder Rechtsfolgen, die jeweiligen Vergehen von den Betreffenden sicherlich zweimal überdacht worden sind.
Hallo Raben. Ich habe ein Buch von "GardenStone" "Magie der Runen" in dem etwas über die Tugend Rache steht. Und dass man sich heutzutage auch noch an diese Tugend halten kann und zwar mit einer Anzeige bei der Polizei. Ich finde diese Einstellung sehr lobenswert.
Gruss Isa
-----Ich höre weniger mein Herz, als Thor´s Hammer in meiner Brust schlagen-----
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